Verbände für behinderte Menschen formulieren gemeinsame ethische Grundaussagen
Die Vielfalt des Menschseins und die Gleichheit der Menschen kann nicht oft genug betont werden: In Anlehnung an die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, formulieren der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. und der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. gemeinsame ethische Grundaussagen in einem
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