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Pinnwand

bvkm-Veranstaltungen 2012

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein Jahresprogramm 2012 herausgebracht. Der Veranstaltungskalender 2012 liegt jetzt auch in gedruckter Fassung vor. Sie finden darin Seminare zu Themen wie Unterstützte Kommunikation, Werkstattrat, Wohnen, Sport, Angebote für junge Menschen mit Behinderung und Angebote für Eltern und Fachkräfte. Wenn Sie die gedruckte Version erhalten möchten, schicken Sie bitte eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Online finden Sie den Veranstaltungskalender hier.

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Steuererklärung leicht gemacht - neuer bvkm-Ratgeber



Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2011. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 enthält außerdem Hinweise auf Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz für das laufende Kalenderjahr 2012 ergeben. Hierzu zählen die rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1.000 Euro sowie Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

Berücksichtigt wird ferner die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaukosten, die aufgrund einer Behinderung erforderlich sind. Auch wird auf die vereinfachte Geltendmachung bestimmter Krankheitskosten eingegangen.

Die Darstellung von Steuervorteilen für behinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer rundet das informative Merkblatt ab.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.

Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 55 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag - DIN lang - an den:

bvkm
Stichwort „Steuermerkblatt“
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf.

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Hörbuch "Mehr vom Leben" - Frauen und Männer mit Behinderung erzählen


Draußen wird es kalt, drinnen macht man es sich gemütlich. Genau die richtige Zeit also für das neue Hörbuch des bvkm.

Im Frühjahr 2009 gab es einen Wettbewerb, bei dem Frauen und Männer mit Behinderung eingeladen waren, Geschichten über ihr Leben zu erzählen. Aus unzähligen Einsendungen wurden 80 Geschichten ausgewählt, die von Problemen und Hürden im Alltag berichten, aber auch von Glück und Erfolg. Viele Prominente mit guten Stimmen sprechen die Texte und hatten dabei viel Spaß. Wir hoffen, dass auch Ihnen dieses Hörbuch viel Freude, Mut und Hoffnung und einfach ein paar schöne Stunden schenkt.


Sie können das Hörbuch im Buchhandel bestellen oder über diesen Bestellzettel.


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Gesetzestexte Kinderbildungsgesetz

Wer aktuelle Gesetzestexte zum Kinderbildungsgesetz nachlesen möchte, kann dies ausführlich hier und hier tun.

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bvkm aktualisiert Broschüre zum Behindertentestament


Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ erneut umfangreich aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, was man bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments beachten muss.

Die Broschüre steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ zur Verfügung. Sie kann außerdem zum Preis von 3 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:

bvkm, Stichwort „Testament“, Brehmstr. 5-7,40239 Düsseldorf


Weitere Informationen zu der Broschüre finden Sie hier.

Und einen Bestellzettel zum Ausdrucken finden Sie hier.

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bvkm aktualisiert Mustereinspruch gegen die Abzweigung des Kindergeldes

Betreuung der Eltern ist nach aktueller Rechtsprechung als Aufwand zu berücksichtigen

Der bvkm hat nach einem neuen Urteil des Finanzgericht Münsters seine „Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes“ aktualisiert.

Düsseldorf, 5. September 2011

Sozialämter sind berechtigt, das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an sich abzuzweigen, wenn sie behinderten Kindern Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewähren und die Eltern keine Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder haben. Belaufen sich die monatlichen Aufwendungen für das Kind auf 184 Euro, dürfen die Eltern das Kindergeld behalten. Nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 25. März 2011, Aktenzeichen 12 K 2057/10 Kg, zählen auch eigene Betreuungsleistungen der Eltern zu den Unterhaltsaufwendungen, sofern sie konkret dargelegt und durch ärztliche Bescheinigungen glaubhaft gemacht werden.

Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), dass Betreuungsleistungen der Eltern von den Familienkassen bei der Entscheidung über die Abzweigung des Kindergeldes zu berücksichtigen sind. Die vom bvkm erstellte „Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes“ beinhaltet einen Mustereinspruch und erklärt, wie sich Eltern behinderter Kinder gegen Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr setzen können. Die Hilfe wurde aufgrund der Entscheidung des FG Münster aktualisiert. Sie kann im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik Arbeitsbereiche/Recht und Politik/Argumentationshilfen unter dem Stichwort „Kindergeld“ kostenlos heruntergeladen werden.

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Zum Nachlesen: Gemeinsam in Vielfalt - Zielperspektive Inklusion

Hier finden Sie die Tagungsdokumentation zur Fachtagung der LVR-Kommission Inklusion zur  UN-Behindertenrechtskonvention am 10. März 2011

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Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. | Neuenhofstraße 61 | 47055 Duisburg | Tel. 0203-488949-70 | Fax 0203-488949-99 | info@vkm-duisburg.de